Schadensersatz auch bei formal unwirksamer Kündigung für Eigenbedarf
Schadenersatzansprüche können durch den Mieter auch geltend gemacht werden, wenn eine Kündigung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf formal unwirksam war. Laut Beschluss durch den Bundesgerichtshof gelte dies auch bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung, die bei Täuschung einer späteren Schadensersatzpflicht nicht entgegen stehe.
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