Allgemeine Informationen

 


 

Mit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten.

Das Ziel des Alterseinkünftegesetzes war es, den Gleichheitsgrundsatz in der steuerlichen Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und den Pensionen aus der Beamtenversorgung herzustellen, der im Jahr 2002 vom Bundesverfassungsgericht bemängelt wurde.

Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber gleichzeitig versucht die privaten kapitalgedecken Altersvorsorgen für den Einzelnen attraktiver zu gestalten.

 

Das Alterseinkünftegesetz untergliedert die verschiedenen Arten der Altersvorsorge in ein 3-Schichten-Modell: