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STEUERENTLASTUNGSGESETZ 2022: Am 20.05.2022 hat der Bundesrat das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Die darin enthaltenen Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft: Anpassungen am Einkommensteuertarif Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 € auf 1.200 € Energiepreispauschale Kinderbonus vorgezogene Erhöhung der Pendlerpauschale Wir haben diese Veränderungen bereits in unseren Beratungslösungen integriert. So können Sie ab sofort nach den...